Supervision

Externe Supervision fördert die Selbststeuerung von Personen und Institutionen. Das Ziel ist, die beruflichen Aufgaben sinnvoll und fruchtbar erfüllen zu können und die  Arbeitszufriedenheit zu erhöhen.

  • Einzelsupervision
  • Gruppensupervision
  • Fallsupervision
  • Leitungssupervision
  • Teamsupervision

Anwendungsbereiche für Supervision

  • nationale und internationale Nonprofit- und Profit-Organisationen
  • öffentliche Verwaltungen, Beratungsdienste, Kinder- und Jugendhilfe
  • Gesundheitswesen, Natur- und Umweltschutz, Stiftungen, Vereine, Verbände

Ein externer Beratungsraum steht auf Wunsch in Karlsruhe und Rastatt zur Verfügung

Dauer und Aufwendung

Einzel-Supervision: 60 min. In der Regel werden 90 min vereinbart. Die Rahmenbedingungen, der Aufwand sowie der Vertrag werden besprochen und festgelegt.

Terminänderungen und Terminabsagen

Der gebuchte Beratungstermin ist für Sie fest reserviert. Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, den Termin 48 Stunden vor Beginn abzusagen.